Mit der Qualität ihres Bauvertrages steht und fällt Ihr Bauglück.
Fast alle unserer Bauglück-Bautipps handeln davon und ich werde nicht müde, private Bauherren darauf hinzuweisen, dass sie mit der Prüfung Ihres Bauvertrages einen der wichtigsten Schritte für ein entspanntes Bauprojekt tun.
Wenn Sie Ihr privates Bauprojekt starten wollen, empfehle ich Ihnen deshalb, sich mit Ihrem Bauvertrag intensiv auseinander zu setzen und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn das kann Ihnen viel Ärger und Geld ersparen.
Deshalb kommen nun meine 3 Quick-Tipps, die Sie bei Ihrem Bauvertrag beachten sollten:
- Welche Vertragsart liegt vor und wer ist Ihr Vertragspartner?
Je nach Art der Umsetzung Ihres Bauprojektes haben Sie unterschiedliche Vertragspartner. Von einem Generalunternehmer über einen Bauträger bis hin zu einem Architektenhaus sind auch die Verträge unterschiedlich.
Allen gemein ist, dass Sie Ihren Bauvertrag vor Ihrer Vertragsunterzeichnung, einer juristischen Überprüfung durch eine Expertin / Experten für Verbraucherbaurecht unterziehen sollten.
Mehr über die verschiedenen Vertragspartner am Bau können Sie in diesem Blogartikel nachlesen:
https://www.bauglueck.de/vertragspartner-beim-bauen/
Mein Tipp:
Lassen Sie sich bei der Überprüfung Ihres Bauvertrages nicht von der Baufirma unter Druck setzen, beispielsweise durch “angebliche, anstehende Preiserhöhungen”. Ein unzureichender Vertrag kann Sie sehr viel teurer zu stehen kommen.
- Unterziehen Sie Ihren Baupartner vor der Vertragsunterzeichnung einer Überprüfung.
Glauben Sie bitte nicht alles, was in den schönen Werbeprospekten steht. Eine sichere und ehrliche Auskunft über die Leistungsfähigkeit Ihres Baupartners erhalten Sie von ehemaligen privaten Baupartnern in der gleichen Region. Fragen Sie deshalb Ihren zukünftigen Baupartner nach konrekten Referenzobjekten und nutzen Sie diese Auskunftsmöglichkeit. Darüber nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit, eine Wirtschaftsauskunft über Ihre/Ihren Fachanwalt für Bau-und Architektenreccht über Ihren zukünftigen Baupartner einzuholen. Ob ein Baupartner kurz vor der Insolvenz steht, sieht man ihm nicht an.
- Mehr als 90 % aller mir in der Kanzlei (www.reibold-rolinger.de) vorgelegten Bauverträge sind nicht unterschriftsreif und enthalten immer noch unwirksame Klauseln.
Dabei mangelt es oftmals an einer umfassenden Bau-und Leistungsbeschreibung, Angaben zum Baubeginn und der Bauzeit sowie Fertigstellungszeitpunkt, einem ausgewogenen Zahlungsplan und Preissicherheiten.
Darüber hinaus sind Bauverträge u.a. auf Angaben zu
- Vertragsstrafen,
- Übergabe technischer Unterlagen,
- Gewährleistungsbürgschaften und
- Verjährungsfristen zu überprüfen.
Mein Tipp: Fehlt in Ihrem Bauvertrag eine Widerrufsbelehrung oder ist diese mangelhaft angegeben, verlängert sich die Widerrufsfrist des Auftraggebers. Doch Vorsicht: Ohne Anwalt sollten Sie niemals einen Bauvertrag widerrufen.
Lesen Sie auch diesen Blogbeitrag:
So finden Sie den richtigen Baupartner für Ihr Bauprojekt > https://www.bauglueck.de/richtigen-baupartner-finden-hausangebote-vergleichen/
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten einer Vertragsprüfung
und nutzen Sie mein Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung: https://www.bauglueck.de/vertragspruefung/
Viel Erfolg mit Ihrem Bauprojekt wünscht Ihnen Ihre Manuela Reibold-Rolinger.
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