Die Bau-und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück Ihres Bauvertrages
Die Bau-und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück und Bestandteil eines jeden Eigenheim Projektes, sei es beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses von einem Bauträger oder beim Bau eines Hauses mit einem Generalunternehmer oder der Errichtung eines Fertighauses.
Eine unvollständige und falsch verstandene Bau-und Leistungsbeschreibung kann Ihr Bauvorhaben in eine tiefe Krise stürzen und lässt nicht wenige Bauherren zahlreiche schlaflose Nächte verbringen.
In meiner Kanzlei erlebe ich fast täglich hilflose Bauherren, deren Eigenheimprojekt ins Wanken geraten ist, weil der Bau-und Leistungsbeschreibung nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Deshalb habe ich hier meine Kurzübersicht zur Bau-und Leistungsbeschreibung für Sie zusammengestellt.
Nicht blind auf den zukünftigen Vertragspartner verlassen
Bauherren sind in der Regel Baulaien, und sollten sich nicht blind darauf verlassen, dass die Bau-und Leistungsbeschreibung alles enthält, was mit dem Vertragspartner besprochen wurde.
Lassen Sie deshalb die Bau-und Leistungsbeschreibung immer durch einen unabhängigen Bausachverständigen genau prüfen und zwar bevor der Bauvertrag unterschrieben wird.
Wie Sie einen hervorragenden Bausachverständigen finden? Als Teilnehmer unseres Online-Kurses Bauherrenführerschein empfehle ich Ihnen von mir handverlesene Experten zur baubegleitenden Qualitätskontrolle in der Nähe Ihres Bauprojektes. Der / Die Sachverständige prüft Ihre Bau-und Leistungsbeschreibung auf Herz und Nieren. Und das direkt in der Nähe Ihrer Baustelle.
Keine Unterschrift ohne vorherigen Check der Bau-und Leistungsbeschreibung
Unterschreiben Sie keinen Bauvertrag, wenn Ihr unabhängiger Sachverständiger die Bau-und Leistungsbeschreibung noch nicht überprüft hat. Sie erhalten nämlich für den festgelegten Preis (in der Regel Festpreis bei Fertighausprojekten) nur genau das, was in der Bau-und Leistungsbeschreibung drin steht. Auf mündliche Vereinbarungen kann und darf man sich nicht verlassen. Es gilt nur das, was im Vertrag steht!
Je kürzer die Bau-und Leistungsbeschreibung, umso genauer sollten Sie hinschauen. Meist sind viele Leistungen, von denen Sie denken, dass der Vertragspartner sie Ihnen schuldet, nicht enthalten. Die Folge sind oftmals:
- Mehrkosten in 5‑stelliger Höhe, die Sie nicht einkalkuliert haben.
- Zeitraubende und psychisch belastende Diskussionen.
Wenn Sie hier als Bauherr nicht Eigenverantwortlich handeln, ziehen Sie in jeder Hinsicht den Kürzeren. So weit muss es nicht kommen.
Was der Begriff “bauseits” damit zu tun hat, fasst dieser Blogartikel zusammen (»Klick).
Risiken einer unzureichenden Bau-und Leistungsbeschreibung kennen
Die Krux der Bau-und Leistungsbeschreibung liegt also nicht nur in den Positionen, die nicht enthalten sind. Im Gegenteil: Eine umfangreiche Bau-und Leistungsbeschreibung bedeutet nicht gleichzeitig absolute Sicherheit für Sie als Bauherren. Sollte es trotzdem zu Mängeln auf Ihrer Baustelle kommen, können Sie sich mit einem rechtssicheren Vertrag und einer exakten Bau-und Leistungsbeschreibung auf eindeutige Regelungen berufen, mit denen Sie und Ihr Eigenheimprojekt nicht angreifbar sind.
Sie kommen also um die Überprüfung Ihrer Bau-und Leistungsbeschreibung und die juristische Prüfung Ihres Bauvertrages nicht herum. Wenn die Baubeschreibung weder gelesen, noch verstanden wurde, birgt das Risiken und kann sehr teuer werden.
Wollen Sie erfahren, wie Sie sich als privater Bauherr perfekt auf Ihr geplantes Eigenheimprojekt vorbereiten können? Dann nehmen Sie an meinen kostenfreien Webinaren teil. Darin zeige ich Ihnen, welche Fehler Sie als Bauherr vermeiden können und wie Sie sich als Bauherr:in gut aufstellen!
Die Bau-und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück Ihres Bauvertrages
Die Bau-und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück und Bestandteil eines jeden Eigenheim Projektes, sei es beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses von einem Bauträger oder beim Bau eines Hauses mit einem Generalunternehmer oder der Errichtung eines Fertighauses.
Eine unvollständige und falsch verstandene Bau-und Leistungsbeschreibung kann Ihr Bauvorhaben in eine tiefe Krise stürzen und lässt nicht wenige Bauherren zahlreiche schlaflose Nächte verbringen.
In meiner Kanzlei erlebe ich fast täglich hilflose Bauherren, deren Eigenheimprojekt ins Wanken geraten ist, weil der Bau-und Leistungsbeschreibung nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
Deshalb habe ich hier meine Kurzübersicht zur Bau-und Leistungsbeschreibung für Sie zusammengestellt.
Nicht blind auf den zukünftigen Vertragspartner verlassen
Bauherren sind in der Regel Baulaien, und sollten sich nicht blind darauf verlassen, dass die Bau-und Leistungsbeschreibung alles enthält, was mit dem Vertragspartner besprochen wurde. Lassen Sie deshalb die Bau-und Leistungsbeschreibung immer durch einen unabhängigen Bausachferständigen genau prüfen und zwar bevor der Bauvertrag unterschrieben wird.
Wie Sie einen hervorragenden Bausachverständigen finden? Als Teilnehmer unseres Online-Kurses Bauherrenführerschein empfehle ich Ihnen von mir handverlesene Experten zur baubegleitenden Qualitätskontrolle in der Nähe Ihres Bauprojektes. Der / Die Sachverständige prüft Ihre Bau-und Leistungsbeschreibung auf Herz und Nieren. Und das direkt in der Nähe Ihrer Baustelle.
Keine Unterschrift ohne vorherigen Check der Bau-und Leistungsbeschreibung
Unterschreiben Sie keinen Bauvertrag, wenn Ihr unabhängiger Sachverständiger die Bau-und Leistungsbeschreibung noch nicht überprüft hat. Sie erhalten nämlich für den festgelegten Preis (in der Regel Festpreis bei Fertighausprojekten) nur genau das, was in der Bau-und Leistungsbeschreibung drin steht. Auf mündliche Vereinbarungen kann und darf man sich nicht verlassen. Es gilt nur das, was im Vertrag steht!
Je kürzer die Bau-und Leistungsbeschreibung, umso genauer sollten Sie hinschauen. Meist sind viele Leistungen, von denen Sie denken, dass der Vertragspartner sie Ihnen schuldet, nicht enthalten. Die Folge sind oftmals:
- Mehrkosten in 5‑stelliger Höhe, die Sie nicht einkalkuliert haben.
- Zeitraubende und psychisch belastende Diskussionen.
Wenn Sie hier als Bauherr nicht Eigenverantwortlich handeln, ziehen Sie in jeder Hinsicht den Kürzeren.
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Die Krux der Bau-und Leistungsbeschreibung liegt also nicht nur in den Positionen, die nicht enthalten sind. Im Gegenteil: Eine umfangreiche Bau-und Leistungsbeschreibung bedeutet nicht gleichzeitig absolute Sicherheit für Sie als Bauherren. Sollte es trotzdem zu Mängeln auf Ihrer Baustelle kommen, können Sie sich mit einem rechtssicheren Vertrag und einer exakten Bau-und Leistungsbeschreibung auf eindeutige Regelungen berufen, mit denen Sie und Ihr Eigenheimprojekt nicht angreifbar sind.
Sie kommen also um die Überprüfung Ihrer Bau-und Leistungsbeschreibung und die juristische Prüfung Ihres Bauvertrages nicht herum. Wenn die Baubeschreibung weder gelesen, noch verstanden wurde, birgt das Risiken und kann sehr teuer werden.
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