22,6 Mängel kommen im Schnitt bei der Errichtung von Ein-und Zweifamilienhäusern vor.
So die gemeinsame Kurzstudie des Institutes für Bauforschung e.V. und des Bauherrenschutzbundes e.V.
Welche Mängel das sind, und wie man als private:r Bauherr:in damit umgeht, zeigen wir in diesem Blogbeitrag auf. Denn:
Die durschnittliche Mängelanzahl ist im Vergleich zu 2015 leicht zurückgegangen, die Mangelkosten aber steigen aufgrund der Komplexität und Kostenintensität der Mangelbeseitigung indes deutlich an.
Welche Bedeutung hat das für Sie als Bauende und wie gehen Sie mit einem entstandenen Mangel am besten um?
Als private Bauende haben Sie das Recht auf ein mangelfreies Bauwerk, das ist klar. Doch Mängel passieren und sind menschlich. Wichtig ist, dass der Mangel rechtzeitig erkannt und fachgerecht beseitigt wird.
Sie als Bauende möchten am liebsten keinen Gedanken daran verschwenden müssen, sondern fiebern dem Einzug in (mangelfreie) Ihr eigenes Traumhaus entgegen, das für die meisten unter Ihnen die größte Investition Ihres Lebens bleiben wird.
Unterscheidung zwischen Mangel und Schaden wichtig
Ob es sich bei der Ihnen bemängelten Leistung um einen Mangel und Schaden handelt ist deshalb so wichtig zu wissen, da sich daraus in der Definition so wichtig, weil sich daraus der richtige Umgang damit ableiten lässt.
Per rechtlicher Definition handelt es sich um einen Mangel an Ihrem Bauwerk, wenn es sich um eine Leistung handelt, die Sie mit der Baufirma vertraglich vereinbart haben. Ein Schaden liegt vor, wenn es sich nicht um ein vertraglich geschuldetes Werk, sondern um einen “anderen Gegenstand” handelt.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Der Fensterbauer baut die Fenster nicht fachgerecht ein und sie bestehen den Blower-Door-Test nicht » Es handelt sich um einen Mangel.
Der Maler beschädigt die neu eingebauten Fenster mit Lack-oder Putzspritzern » Es handelt sich um einen Schaden.
Der richtige Umgang — je nachdem, ob Mangel oder Schaden
Für die Beseitigung eines Mangels ist die beauftragte Firma des zutreffendes Gewerkes zuständig und Sie als Bauherr:in haben immer einen Anspruch darauf.
Bei einem Schaden verhält es sich anders, denn hier muss die verursachende Firma den Schaden in Geld ersetzen. Der Schadensersatzanspruch kann jedoch dann geltend gemacht werden, wenn die Baufirma den Schaden “schuldhaft” verursacht hat.
Wie Sie Mängel bzw. Schäden bei Ihrem Eigenheimprojekt richtig erkennen und damit umgehen, zeigt Ihnen Manuela Reibold-Rolinger in ihrem Online-Kurs Bauherrenführerschein. Denn ganz so einfach, wie oben beschrieben, ist es nicht immer.
Wir raten Ihnen neben Ihrer eigenen guten Vorbereitung auf Ihr Traumhausprojekt übrigens immer, sich von Anfang an einen baubegleitenden Qualitätskontrolleur als Schutzengel für Ihr Bauprojekt zur Seite zu holen, da Sie als Baulaie nicht immer in der Lage sind, einen Mangel zu identifizieren.
Das ist die Liste der häufigsten Mängel, die bei der Errichtung von Ein-und Zweifamilienhäusern entstehen.
(Quelle: Institut für Bauforschung e.V. und Bauherrenschutzbund e.V.)
1. Mangel: Kellerabdichtung
2. Mangel: Luftdichtheitsebene
3. Mangel: Schallbrücken
4. Mangel: Estrichfeuchtigkeit
5. Mangel: Ringanker
6. Mangel: Fußbodenheizung
7. Mangel: Wärmedämm-Verbundsystem
8. Mangel: Sockelabdichtung
9. Mangel: Trinkwasserhygiene
10. Mangel: Badabdichtung
Alle genannten Mängel ziehen in der Regel hohe Mangelfolgekosten sowie Mangelbeseitigungskosten nach sich, werden sie nicht rechtzeitig oder gar nicht erkannt.
Lesen Sie hierzu auch meine weiteren Blogbeiträge zu Mängeln am Bau,…
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Baumängel und ihre Folgen:
https://www.bauglueck.de/baumaengel-und-ihre-folgen/
Pfusch am Bau:
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Baumängel in Eigenleistung beheben:
https://www.bauglueck.de/mangel-in-eigenleistung-beheben-der-wert-ihrer-arbeitszeit‑2/
Das Mangelbeseitigugungsrecht des Unternehmers:
https://www.bauglueck.de/maengelbeseitigungsrecht-des-unternehmers-die-heilige-kuh-des-baurechts/
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