In der aktuellen Zeit ist es sehr schwer ein passendes Baugrundstück zu finden. Sind Sie auf der Suche endlich fündig geworden, sollten Sie dennoch nicht übereilt handeln, ohne unsere Tipps beherzigt zu haben:
Jeder, der vor allem in Ballungsgebieten aktuell auf der Suche nach bebaubarem Grund ist, weiß, wovon wir sprechen.
Dennoch empfehlen wir Ihnen: Handeln Sie nicht übereilt, wenn Sie endlich das Traumgrundstück gefunden haben.
Wir geben Ihnen hier die essentiellen Tipps an die Hand, die Sie kennen sollten, bevor Sie als privater Bauherr bzw. Grundstückskäufer auf das Grundstücksangebot eingehen:
Sehen Sie genau hin — ohne Bebauungsplan geht bei der endgültigen Auswahl Ihres Baugrundstückes gar nichts.
Kaufen Sie das Grundstück nicht (übereilt), ohne den Bebauungsplan gesehen zu haben.
TIPP In vielen Baugebieten gibt es noch freie Lückengrundstücke. Genau hinschauen lohnt sich daher.
Der Grundstückkauf muss wohl überlegt sein und wird im idealen Falle von einem Fachanwalt vor Unterzeichnung geprüft.
So ist der Vertrag unwirksam:
Ein Grundstückskauf muss IMMER bei einem Notar beurkundet werden, wenn ihnen jemand ein Grundstück ohne Notarvertrag anbietet, führt dies zur Unwirksamkeit des Vertrages.
Nutzen Sie als Käufer die 14 Tage Frist zur Prüfung des Grundstückkaufvertrages:
Der Notar ist ihnen gegenüber verpflichtet für die Prüfung des Vertrages mindestens 14 Tage einzuräumen und auf Ihre Nachfrage hin seine Urkunde zu erläutern. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Ein Notar ist zur Objektivität und Information verpflichtet. Sollten Sie Zweifel an der Unabhängigkeit des Notars haben, zögern Sie nicht, einen eigenen Notar vorzuschlagen, schließlich bezahlt in der Regel der den Notar, der das Grundstück erwirbt.
Informieren Sie sich über die Bauvorschriften und Bebauungspläne:
Sie sollten im Zusammenhang mit dem Notarvertrag das Grundstück zuvor gesehen haben und wissen, wie die örtlichen Bauvorschriften und Bebauungspläne sind. Nichts ist trauriger als die ( zu ) späte Gewissheit, dass man auf dem Grundstück nicht so bauen kann, wie man sich das vorgestellt hat.
Achtung bei zusätzlichen Vereinbarungen:
Im Vertrag muss auf jeden Fall geregelt werden, dass das Grundstück bebaubar ist. Falls das Grundstück noch bebaut ist und abgerissen werden muss oder Bäume gefällt werden müssen, muss auch dies im Vertrag geregelt werden.
Kaufen Sie nicht die Katze im Sack!
Idealerweise erhält man vor dem Kauf vom Käufer die Erlaubnis ein Bodengutachten zum Baugrund einzuholen. So kauft man nicht die Katze im Sack!
Der Grundbuchauszug ist der Ausweis des Grundstückes:
Wichtig, wie die Klarheit über den Baugrund ist auch die Klarheit über den Inhalt des Grundbuches. ( Das ist quasi der Ausweis des Grundstücks ) Dort ist immer vermerkt, inwiefern das Grundstück genutzt werden kann, ob es durch Grundschulden belastet oder durch ein Wege oder Fahrrecht eines Nachbarn in der Bebaubarkeit beeinträchtigt ist.
Der Notar sieht das Grundbuch ein. Sie sollten dies aber grundsätzlich auch selbst tun. Eine Vorsprache beim Grundbuchamt kostet nur wenige Minuten und 20 Euro für den aktuellen Auszug aus dem Grundbuchblatt. Erst dann haben Sie Gewissheit, dass das Grundstück frei von Lasten Dritter ist und beschränkt ist oder wer tatsächlich eingetragener Eigentümer des Grundstückes ist.
Kaufpreis — Übergabe und Haftung: Auch das sollte geklärt werden:
Mit dem Käufer sollte man sich dann auch über die Kaufpreiszahlung und die Übergabe des Grundstücks einigen und seine Haftung klären, falls es zu einer Verschlechterung des Grundstücks kommt. Hierzu kann man sich auf die Formulierungsvorschläge des Notars verlassen. Aber auch beim Grundstückskauf gilt: Augen auf und einen Berater hinzuziehen, damit es nicht zu Überraschungen kommt. Nur wer weiß, worauf man achten muss, kann wissen, wie man sich schützt.
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