Schlaflos im neuen Fertighaus durch falsche Reihenfolge beim Bauablauf:
Kennen Sie das? Ein Problem lässt Sie nicht schlafen. Die Gedanken drehen sich im Kreis…Diese Erfahrung machte meine Mandantin, bei der allein der falsche Bauablauf bei ihrem Fertighausprojekt eine Baukrise auslöste. Viele schlaflose Nächte bescherte. Mehr noch, es ging um ihre Existenz.
Das war passiert: Ein Fertighaushersteller hatte sich per Vertrag verpflichtet, ein Fertighaus und auch die dazu passende Bodenplatte zu bauen. Im Vertrag enthalten war ein Bodengutachten, was per se richtig und gut ist, aber:
Leider wurde zuerst der Bauvertrag abgeschlossen und dann erst das Bodengutachten eingeholt, was immer, wirklich immer, zu Problemen führt und so war es leider auch hier…
Das Haus wurde errichtet, die Familie zog ein. Eines Tages bemerkten die Kinder beim Spielen im Wohnzimmer, dass der Ball immer in eine bestimmte Ecke des Hauses rollte. Als nächstes fiel auf, dass, wenn Flüssigkeit verschüttet wurde, diese immer in die gleiche Richtung floss.
Der Gutachter stellte einen gravierenden Baumangel fest:
Nach wenigen Wochen schalteten die Hausbewohner einen Fachmann zur Untersuchung des Problemes ein. Der Gutachter stellte etwas weitreichendes fest: Das Haus hatte sich an einer Hausseite um 15 cm (!) gesenkt und es hatte den Anschein, dass das noch nicht das Ende der Setzung war. Das Haus drohte sich zu verwinden, Risse entstanden und es war ungewiss, ob das Haus noch standsicher war.
Falsche Gründung des Hauses
Schnell war klar: Das Haus wurde falsch gegründet. Der Boden war so problematisch, dass weitreichende Gründungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, um diese erhebliche Setzung des Hauses zu verhindern.
Und das Schlimmste war: Genau darauf hatte man im Bodengutachten hingewiesen.
“Wird schon gutgehen” mit schlimmen Folgen:
Die Baufirma hatte das offensichtlich auch gesehen, war jedoch unter dem Motto: „Es wird schon gut gehen“ einfach darüber hinweg gegangen und hatte die Bauherren nicht darüber informiert. Jegliche Hinweise sind unterblieben und nun stand die Familie vor einem riesigen Problem:
Die Sanierung und nachträgliche Gründung des Hauses sollte 130.000 Euro kosten.
Geld, das die Familie auf keinen Fall hatte, Geld, das auch die Baufirma nicht zahlen wollte, denn die verwies auf den Bauvertrag, in dem stand, dass das Baugrundrisiko bei den Bauherren liegt. Viele schlaflose Nächte haben die Hausbewohner verbracht, bevor sie zu mir in die Kanzlei kamen.
Das Problem wäre zu verhindern gewesen
Mit jedem neuen Mandat frage ich mich immer erst, ob und wie dieses Problem hätte verhindert werden können und wie ich nun den Bauherren helfen kann.
Die Antwort ist in diesem Fall kurz: Ja, diese schlaflosen Nächte hätten verhindert werden können. Wie?
Mit meinem eigens für Sie als private Bauherren entwickelten Online-Kurs, dem Bauherrenführerschein. Darin lernen Sie, neben dem richtigen Bauablauf für Ihr Bauprojekt alles, was Sie für ein krisenfreies Eigenheimprojekt benötigen.
In diesem Fall war es hierfür zu spät und ich musste als Anwältin tätig werden.
Ich kenne die Rechtsprechung, die eindeutig vorgibt, dass die Baufirma einen Verbraucher immer ausreichend beraten und auf Risiken hinweisen muss:
Folgendes Schreiben erhielt die Baufirma von mir:
„….Das von Ihnen errichtete Gebäude ist mangelhaft, da das Baugrundgutachten nebst Gründungsempfehlung nicht beachtet wurde. Das Gebäude ist abgesackt. Für diesen Mangel haften Sie nach der grundsätzlichen Systematik des Werkvertragsrechts als Bauunternehmerin auch dann, wenn sie an dem Mangel kein Verschulden trifft. Die gilt also auch für den Fall, dass die Mangelursache (auch) im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder eines Vorunternehmers, auf dessen Werk der Unternehmer aufbaut, liegt (BGH, Urt. v. 08.11.2007 – VII ZR 183⁄05).
Sie haben gegen die Ihnen obliegende Prüfungs- und Hinweispflicht verstoßen. Diese Regelung gilt auch für den vorliegenden BGB-Verbraucherbauvertrag (BGH, Urt. v. 08.11.2007 – VII ZR 183⁄05).
Sie verfügen als Bauunternehmerin – im Gegensatz zu unserer Mandantin als absolute Laiin – über das erforderliche Fachwissen. Aus diesem Grund hätten Sie bereits vor Beginn der Bauarbeiten und nach Sichtung des vorgelegten Bodengutachtens erkennen können und müssen, dass aufgrund der Beschaffenheit des Baugeländes das Bauwerk besonders zu gründen ist. Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr vor dem Hintergrund, dass auf Ihrer Seite ein Architekt und Statiker eingeschaltet war. Diese haben auf Grundlage des Bodengutachtens einen eigenen Plan fehlerhaft erstellt. Diese fehlerhafte Planung müssen Sie sich als Bauunternehmerin zurechnen lassen.
Es lag in Ihrem Verantwortungsbereich, das Bodengutachten auf die Vereinbarkeit mit dem zu errichtenden Bauwerk zu überprüfen. Denn im Rahmen der Prüfungs- und Aufklärungspflicht muss der Auftragnehmer die Leistungsvorgaben des Auftraggebers – auch des Bodengutachtens -, die auf die Funktionstauglichkeit des von ihm vertraglich übernommenen Gewerks etwaig Einfluss haben können, überprüfen und den Auftraggeber auf etwaige Risiken hinweisen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.10.2017 – 22 U 41⁄17).
Für Sie waren die Risiken erkennbar! So hätte eine schriftliche sowie inhaltlich klare und verständliche Bedenkenanzeige erfolgen müssen. Inhaltlich klar und verständlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Auftraggeber mit dieser Anzeige in die Lage versetzt wird, die mit der Fehlplanung verbundenen Risiken und nachteiligen Folgen einschätzen und bewerten zu können. Eine solche Bedenkenanzeige, für die Sie die Beweislast tragen, ist vorliegend jedoch gänzlich unterblieben. ….“
Mit einem blauen Auge davon gekommen…
Die Baufirma hat den Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet, die die Folgeschäden und somit die hohen Sanierungskosten getragen hat.
Was im Nachhinein so einfach und unproblematisch klingt, soll aber nicht verbergen, was solch eine Versicherung nicht ersetzt:
Nächtelanges Wachliegen, das Bangen, die Angst um die Familie, besonders die Kinder und die Bedrohung für eine Familie, die durch ein solches Geschehen ausgelöst wird. Kein Geld der Welt kann solch einen Schaden wieder gut machen, der durch die richtige Vorbereitung aller Bauherren (m/w/d) verhindert werden kann.
Lassen Sie sich deshalb von mir zeigen, wie Sie sich gut für Ihr eigenes Bauprojekt aufstellen und garantiert entspannt zu Ihrem Bauglück kommen.
Übrigens: Mein Online-Kurs Bauherrenführerschein ist günstiger, als eine Erstberatung in meiner Kanzlei 🙂
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