Insolvenz Ihres Baupartners » So erkennen Sie eine drohende Pleite und das müssen Sie tun:
Es wäre Ihr Alptraum, oder? Auf Ihrer Baustelle kommt es zur Insolvenz Ihres Vertragspartners.
Die Folge » Sie verlieren als Bauherr:innen viel Geld und bleiben auf dem unfertigen Gebäude sitzen. Niemand wünscht sich dieses Szenario! Deshalb beantworten wir in diesem Blogbeitrag diese Fragen und geben Tipps zum Umgang mit dieser Situation:
1. Was bedeutet eine Bauinsolvenz für Sie als Bauherr*innen?
2. Welche Komplikationen können auftreten?
3. Was geschieht mit den Nachunternehmern, mit den Arbeiten, die sie ausführen?
4. Was ist mit den entstehenden Kosten?
5. Gibt es Insolvenzen mit Vorsatz?
6. Wie kann man eine drohende Insolvenz erkennen und was müssen Sie zu tun, wenn der Insolvenzfall eintritt?
7. Wie können Sie sich schützen und was kostet das?
_______________________________________
1.Was bedeutet eine Bauinsolvenz für Sie als Bauherr*innen?
Für Sie als Bauherr:innen bedeutet die Insolvenz Ihres Baupartners der Verlust von Geld, sehr viel Zeit und noch mehr Nerven. Nichts geht mehr, wenn das Insolvenzverfahren ins Rollen gerät.
2.Welche Komplikationen können auftreten?
Die Baustelle ruht, der Bautenstand darf nicht verändert werden. Das Insolvenzverfahren bedeutet mindestens 3 Monate Stillstand, bis durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter entschieden wurde, ob das Verfahren durchgeführt wurde oder mangels Masse (Geldmittel) das Verfahren nicht eingeleitet wird.
Die Baustelle ist in dieser Phase oft schon vor dem Kenntnis der Bauherren geräumt, die Nachunternehmer kommen auf Sie zu, wollen Geld und Material zurück, weil sie nicht bezahlt wurden. Neue Unternehmer zu finden, die den Bau für einen akzeptablen Preis fortsetzen, ist schier unmöglich. Existenzangst steigt auf, denn meist ist das Bauvorhaben zu diesem Zeitpunkt bereits überzahlt und an Gewährleistung ist nicht zu denken.
3. Was geschieht mit den Nachunternehmern und mit den Arbeiten, die sie ausführen?
Die Nachunternehmer verlieren meist auch viel Geld und werden mit in die Insolvenz gerissen.
4. Was ist mit den entstehenden Kosten?
Es wird teuer, das kann ich versprechen, denn neben der zu befürchtenden Überzahlung müssen Sie auch noch Gutachter für die Feststellung des Bautenstandes und Anwält:innen für die Rechtsberatung bezahlen. Diese Kosten kann man zwar später, falls das Verfahren eröffnet wird, zur Insolvenztabelle anmelden, leider kommt dabei meist jedoch nichts heraus. Zu hoch sind die Verbindlichkeiten und die Anzahl der Gläubiger. In der Regel geht man dann leider leer aus.
5. Gibt es Insolvenzen mit Vorsatz?
Es gibt auch Insolvenzen mit Vorsatz. Diese sind strafrechtlich relevant. Das Strafgesetzbuch hat dafür sogar einen Straftatbestand: Insolvenzverschleppung. Das bedeutet – vereinfacht gesagt- dass die Baufirma den Kunden gegenüber verschleiert, dass sie zahlungsunfähig sind. Es wird, obwohl erforderlich, bewusst kein Insolvenzantrag gestellt oder, falls doch, dann zu spät.
6. Wie kann man eine drohende Insolvenz erkennen?
Das sind Kennzeichen für eine drohende Insolvenz und Ihre „roten Lampen“ 🚨 sollten unbedingt angehen, wenn sich Folgendes ereignet:
🚨 Es kommt zu häufigen Baustopps und Bauzeitverzögerungen.
🚨 Der Bauunternehmer bittet um einen Vorschuss oder verlangt überhöhte Zahlungen.
🚨 Die Werklöhne der Nachunternehmer werden nicht bezahlt.
🚨 Auf die Baustelle wird kein neues Material mehr geliefert oder wieder abgeholt.
🚨 Der Auftragnehmer ist plötzlich nicht mehr oder nur noch schwer erreichbar.
🚨 Die Nachunternehmer bieten dem Bauherrn an, bei Direktzahlung die Arbeit fortzuführen.
7. Wie können Sie sich schützen? Was ist zu tun und wieviel Euro kostet das?
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie sich zunächst informieren, ob das Bauunternehmen bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Sie sollten auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten und der Bautenstand sollte unverzüglich geprüft werden. Bewertet werden hierbei nur die Leistungen, die bereits durch Einbau in Ihr Eigentum übergegangen sind. Nutzen Sie die Zeit bis zur Klärung, ob das Verfahren durchgeführt wird oder nicht.
Der Gang zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht ist jetzt unumgänglich:
Dann ist der Gang zur Fachanwältin für Baurecht unumgänglich. Diese prüft, ob der Werkvertrag noch vor der Insolvenzeröffnung gekündigt werden kann. Sobald das Verfahren eröffnet wurde, kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er den Vertrag weiter erfüllt oder nicht. Und bis zur Ausübung seines Wahlrechts steht die Baustelle still. Das kann mehrere Monate dauern. Kündigungsgrund ist in der Regel die Leistungseinstellung, also der Stillstand der Bautätigkeit, sowie der Verzug des Werkunternehmers mit seiner Leistungserbringung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Bauvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Baupartner fortgeführt und eine Insolvenz vermieden werden kann. Vorsicht! Ohne Anwältin können Formfehler begangen werden, die nicht zu heilen sind!
UND: Erst, wenn die vertragliche Situation mit der zahlungsunfähigen Baufirma geklärt ist, kann ein neue Firma für die Fertigstellung beauftragt werden!
Wenn das Insolvenz-Verfahren eröffnet ist, ist nur noch der Insolvenzverwalter und nicht mehr die Baufirma Ihr Ansprechpartner. Der Insolvenzverwalter wird dann nach Prüfung der Unterlagen entscheiden, ob er das Bauvorhaben fortsetzt, also den Vertrag erfüllt (Was leider in den seltensten Fällen eintritt), oder das Bauvorhaben endgültig gestoppt wird. Spätestens dann, besser aber vorher, muss der Bautenstand festgestellt sein.
Nicht selten werden private Bauherren in diesen Phasen von unberechtigten Forderungen des Insolvenzverwalters respektive des ehemaligen Baupartners konfrontiert. Das ist gar nicht so selten und wird Sie verunsichern. Daher suchen Sie auch in diesen Fällen so schnell wie möglich eine:n Fachanwalt/Fachanwältin für Baurecht auf, diese wird Ihnen dabei helfen unberechtigte Forderungen abzuwehren und eine einvernehmliche Lösung mit den Parteien zu finden.
ACHTUNG: Achten Sie darauf, sobald es zu ungewöhlichen Zahlungsaufforderungen durch den Baupartner kommt, wenn das Insolvenzverfahren bereits beantragt ist, keinesfalls etwas zu zahlen. Diese Zahlungen können später vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Dann ist auch dieses Geld verloren und Sie müssen gegebenenfalls nochmals zahlen.
Sie werden Zeit verlieren, denn die Prüfung durch den Insolvenzverwalter, der sich alle Geschäftsabläufe anschauen muss, kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern.
Diese Zeit wird Ihnen wie eine Ewigkeit vorkommen, der Bau steht still in dieser Zeit. Das ist eine große Belastungsprobe für die Familie!
Deshalb sollte man bei den ersten Anzeichen nicht zögern, eine:n Fachanwält:in für Baurecht zu beauftragen, sie kennt die Abläufe und hilft Ihnen, die Krise clever zu meistern. Die Fachanwältin kann dem Insolvenzverwalter eine Frist zur Ausübung seines Wahlrechts (s.o.) setzen und so die Voraussetzung schaffen, den Bauvertrag außerordentlich zu kündigen. ACHTUNG! Vor der Ausübung des Wahlrechts ist eine Kündigung in der Regel nicht möglich. Nutzen Sie daher die Möglichkeit mit dem Insolvenzverwalter und Ihrer Fachanwältin einen schnellen und einvernehmlichen Weg zu finden, der es Ihnen ermöglicht, das Bauvorhaben möglichst schnell fortzuführen.
Auf keinen Fall dürfen Sie ohne fachanwaltlichen Rat selbst kündigen! Das kann sehr teuer werden, da an die Voraussetzungen zur außerordentlichen Kündigung hohe Anforderungen zu stellen sind.
So schützen Sie sich vor einer Insolvenz und die Folgen Ihres Baupartners:
Ich will diesen Blogbeitrag natürlich nicht schließen, bevor ich Ihnen keine wirkungsvollen Tipps an die Hand gegeben habe, die Sie vor den Folgen der Insolvenz schützen können:
>Zahlen Sie auf keinen Fall Vorkasse.
>Informieren Sie sich vor Vertragsunterzeichnung über die finanzielle Situation des Baupartners.
>Zahlen Sie die erste Baurate erst nach Vorlage der gesetzlich verpflichtenden Fertigstellungssicherheit in Höhe von 5% der Bausumme ein.
>Verhandeln Sie auf eine Gewährleistungssicherheit in Hohe von fünf Prozent der Bausumme für die Zeit nach Abnahme und halten Sie diese im Bauvertrag fest.
Bauherren haben immer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme (§ 650m Abs. 2 BGB). Sie dient der pünktlichen Fertigstellung des Gebäudes ohne wesentliche Mängel. Diese Sicherheit hilft Bauherren auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens. Mit Hilfe der einbehaltenen Summe können sie entstandene Zusatzkosten zumindest abmildern.
Die Gewährleistungssicherheit für die Zeit nach Abnahme ist nicht gesetzlich verankert und sollte vertraglich verhandelt werden, denn was bringt Ihnen die Gewährleistungszeit von 5 Jahren ab Abnahme, wenn die Firma nach 3 Jahren in die Insolvenz fällt?
In Ihr Bauglück kommen Sie sicher und entspannt mit meiner Strategie der eigenen, perfekten Vorbereitung auf Ihr Bauprojekt und den richtigen Partnern an Ihrer Seite:
> Nutzen Sie das kostenfreie Bauglück-Angebot und besuchen Sie unsere Webinare für private Bauherr:innen.
> Werden Sie Teil der Facebook-Gruppe “Bauglück und Freude beim Bauen” und profitieren so von einer großen Community aus Bauherren und Bauexperten.
> Eignen Sie sich eigenes Wissen an und machen Sie den Online-Kurs Bauherrenführerschein. » weitere Informationen: https://www.bauglueck.de/bauherrenfuehrerschein/
> Lassen Sie Ihren Bauvertrag vor Vertragsabschluss prüfen und einen ausgewogenen Zahlungsplan vorlegen.
> Lassen Sie Ihr Bauvorhaben durch einen baubegleitenden Qualitätskontrolleur begleiten. Im Rahmen der Teilnahme an unserem Online-Kurs Bauherrenführerschein vermitteln wir Ihnen einen Sachverständigen ganz in Ihrer Nähe bzw. dem Postleitzahlengebiet Ihres Bauvorhabens.
Fazit:
Sie halten Ihr Bauglück selbst in der Hand. Durch eigene Kompetenz und präventive Beratung werden Sie sicher bauglücklich. Viel Spaß bei Ihrem Eigenheimprojekt.
Sie planen Ihr Eigenheimprojekt und wollen es von Anfang an richtig angehen?
Dann starten Sie direkt mit meinen Webinaren:
SIND SIE AUCH BALD TEIL MEINER BAUGLÜCK-COMMUNITY?
Über 1.000 zufriedene Kunden haben bereits
an meinen Onlinekursen und Coachings teilgenommen!
Neueste Kommentare