Handwerker verlangt Vorschuss — Der richtige Umgang
Wann müssen Sie als Bauherr:in an den Handwerker eine Vorauszahlung leisten?
Das ist definitiv eine der meistgestellten Fragen von Bauherren, die bei Ihrem Hausbauprojekt die Gewerke einzeln vergeben. Was Sie tun können, um Handwerkern bei Auftragserteilung nicht durch hohe à cto. Zahlungen ausgeliefert zu sein, erkläre ich in diesem Blogbeitrag:
Grundsätzlich ist ein Bauunternehmer vorleistungspflichtig, das heißt, er muss erst bauen und dann wird nach der Abnahme das mangelfreie Werk bezahlt.
Da aber immer mehr Unternehmer mit dieser Regelung Probleme bekamen, wurde im Gesetz vorgesehen, dass der Unternehmer berechtigt sein soll, gem. § 632a BGB Abschlagszahlungen zu fordern. Diese Regelung wurde aus der VOB/B übernommen. Sie gilt auch bei Verbrauchern, also bei privaten Bauherren wie Ihnen.
Natürlich müssen auch für diesen Fall besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
In welchem Fall kann ein Handwerker überhaupt Abschlagszahlungen verlangen?
Hier gilt § 632a BGB: Ein Handwerker kann Abschlagszahlungen verlangen…
- für die erbrachten vertragsgemäßen und mangelfreien Teilleistung, sowie
- für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert worden sind,
- jedoch nur für in sich abgeschlossene Teile der zu erbringenden Leistungen und nur, wenn dem Bauherr das Eigentum an diesen Teilleistungen, Stoffen und Bauteilen übertragen oder dafür Sicherheit geleistet wird.
Das heißt im Klartext, dass der Unternehmer grundsätzlich keinen Vorschuss auf eine noch nicht erbrachte Leistung fordern darf.
Als Entlastung für den vorleistungspflichtigen Unternehmer gedacht:
Die Vorschrift des § 632a BGB soll den vorleistungspflichtigen Unternehmer, der ohne Abschlagszahlungen oft über einen längeren Zeitraum teure Materialien und Personal vorzufinanzieren hat, entlasten und die mit der Vorfinanzierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen.
So weit so gut…doch wie können Sie als Verbraucher:in und / oder Baulaie wissen, was eine „angemessene“ Abschlagszahlung ist?
Ist das der Wert der Leistung oder der Wertzuwachs auf dem eigenen Grundstück?
Darauf habe ich eine klare wie einfache Antwort: Der Wert der Leistung können nicht Sie sondern nur Ihr baubegleitender Qualitätskontrolleur benennen.
Übrigens: Als Absolvent:in unseres Online-Kurses Bauherrenführerschein ist die Benennung eines baubegleitenden Qualitätskontrolleurs in Ihrer Nähe Teil unseres Service.
Das können Sie tun, wenn der Unternehmer keine Vorleistung erbringen will:
Sie können
- den Vertrag gar nicht erst abschließen
- dem Unternehmer eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank für das Bauvorhaben vorlegen
- vom Unternehmer eine Vertragserfüllungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft fordern.
Was passiert im schlechtesten Fall?
Im schlechtesten Falle haben sie Geld bezahlt und erhalten keine Gegenleistung. Es kann auch sein, dass zwar Leistungen eingebaut werden, diese aber mangelhaft sind, auch dann haben Sie, wenn bereits bezahlt wurde, keinen Hebel, um den Unternehmer zur Mängelbeseitigung zu bewegen.
Denken Sie an die Vertragserfüllungssicherheit:
Nach dem Gesetz ist der Unternehmer grundsätzlich vorleistungspflichtig. Wenn er von Ihnen eine Vorleistung verlangt und Sie am Unternehmer festhalten wollen, dann zahlen Sie nur, nachdem Ihnen eine Vertragserfüllungssicherheit oder eine Vorauszahlungsbürgschaft vorgelegt wurde.
Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie jeden Vertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen und nur nach Vorlage einer Sicherheit, die der Unternehmer Ihnen stellt und die von einem Fachanwalt geprüft wurde, zahlen.
Mein Apell an Sie als Bauherren lautet deshalb: Es geht um Ihr Geld, den einzigen Trumpf, den Sie haben – kommen Sie deshalb nicht jeder Forderung Ihres Handwerkers nach, nur, um ihn nicht zu verlieren, sondern entscheiden Sie mit Augenmaß und Umsicht.
Als Teilnehmer:in des Bauherrenführerscheines wird Ihnen auch das mit auf den Weg gegeben und Sie lernen, wie Sie mit Ihren Vertragspartnern auf Augenhöhe kommunizieren.
Sie stehen noch am Anfang Ihres Projektes? Dann starten Sie am besten hiermit:
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie ein Fertighaus bauen möchten:
Wenn Sie noch unentschlossen sind, wie Sie bauen möchten:
Checkliste: Hausangebote vergleichbar machen:
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