Die Genehmigungsphase eines Bauprojektes — ein wichtiger Stützpfeiler:
Dass man ein Bauvorhaben vor Baubeginn genehmigen lassen muss, ist wohl jedem Bauherren klar. Immer wieder kommt es aber zu Überraschungen, Mehrkosten und Zeitverzug, wenn der Bauherr sich mit dieser ‑so wichtigen- Phase nicht mit der gehörigen Intensität befasst.
Der Bebauungsplan — daran müssen Sie sich halten:
Wichtig ist zunächst, dass der Bauherr weiß, was er auf seinem Grundstück überhaupt bauen kann.Hierzu haben die Städte und Gemeinden in der Regel einen Bebauungsplan erstellen lassen, an dessen Vorgaben sich der Bauherr zu halten hat.
Für viele Bauherren ist es nicht leicht, als Laien den Umfang des Bebauungsplans zu erfassen. Daher haben viele Kommunen zwischenzeitlich verbraucherfreundliche „Baufibeln“ entwickelt, die dem Bauherren anschaulich erklärt, was und wie gebaut werden darf. Hier sind die Baukörper, die Dachformen, die Dachüberstände und vieles Mehr genau erklärt.
Daher unser TIPP: Fragen Sie bei Ihrer Baubehörde nach der BAUFIBEL.
Die Genehmigungsplanung macht in der Regel ein Architekt oder aber die Planungsabteilung eines Generalübernehmers, der neben der Bauleistung auch die Planung erbringen will.
Was der Architekt oder der Generalübernehmer Ihnen schuldet:
Hat der Architekt die Baugenehmigung eingereicht und wird die Genehmigung von der Gemeinde erteilt, bedeutet das jedoch nicht ohne weiteres, dass der Entwurf mangelfrei ist.
Ein Architekt schuldet nämlich einen Entwurf, der zu einer dauerhaften und nicht mehr zurücknehmbaren Baugenehmigung führt. Eine erteilte Genehmigung kann von der Behörde nachträglich wieder zurückgenommen werden, wenn sich die Planung nach erneuter Prüfung als (doch) nicht genehmigungsfähig erweist. Das ist dann der Fall, wenn sich zum Beispiel der Nachbar über die Baugenehmigung beschwert und die Behörde ihm Recht gibt. Dann kann die Genehmigung wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit zurückgenommen werden.
Andererseits kann es vorkommen, dass eine eigentlich genehmigungsfähige Planung von der Baugenehmigungsbehörde rechtswidrig nicht genehmigt wird. Dann muss der Bauherr, mit Hilfe eines im Baurecht versierten Anwaltes, Widerspruch gegen die Verweigerung der Baugenehmigung einzulegen. Die BAUGLÜCK GmbH kann Ihnen hierfür die richtigen Spezialisten nennen.
TIPP: Manchmal macht es Sinn, vor Antragstellung zur Baugenehmigung eine Bauvoranfrage einzuholen, um (kostengünstig) die Frage der Genehmigungsfähigkeit zu prüfen.
Der Bauherr sollte wissen, dass eine fehlende Genehmigungsfähigkeit einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Bauherrn bilden kann, hier sollte jedoch auf jeden Fall VOR der Kündigung ein Fachmann zu Rate gezogen werden, den Ihnen über die Bauglück GmbH sehr gern vermittelt wird.
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