Das ist ein echter Kardinalsfehler, der Ihnen nicht passieren muss
In unseren Partner Kanzleien bitten immer wieder Bauherren um Hilfe, die zu früh einen Bauvertrag unterzeichnet haben. Viele Bauherren machen den Fehler, dass Sie den Bauvertrag unterschreiben, bevor sie ein Grundstück erworben haben. Das ist ein echter Kardinalsfehler!
Schadensersatzansprüche des Unternehmers
Auch ein solcher Vertrag ist in der Regel gültig und bindend. Kann nicht gebaut werden, weil kein Grundstück vorhanden ist, führt dies zu erheblichen Schadenersatzansprüchen des Unternehmers. Das kann sehr teuer werden für den Bauherren, bevor es überhaupt mit dem Bau losgegangen ist.
Erst muss das Grundstück vorhanden sein
Erst wenn ein Grundstück vorhanden ist und dieses bebaut werden darf und die Bauvorschriften bekannt sind, kann man sich mit einem Unternehmer, der auf diesem Grundstück ein Haus errichten will, seriös unterhalten.
Wir raten Ihnen, diese Reihenfolge einzuhalten:
Bevor der Bauvertrag unterzeichnet wird, MUSS ein Bodengutachten eingeholt werden und der Unternehmer das Grundstück tatsächlich gesehen haben. Erst dann kann er auf Grundlage der Inaugenscheinnahme des Grundstückes, der Kenntnis der örtlichen Bauvorschriften und des Ergebnisses des Bodengutachtes ein SERIÖSES Angebot abgegeben werden. Diese Reihenfolge sollte DRINGEND eingehalten werden !
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