Über die Verwendung und Bedeutung des Begriffes bauseits in Ihren Bauverträgen
Das Wort „bauseits“ findet man gar nicht so selten in Bauverträgen. Viele Verbraucher:innen wissen jedoch gar nichts mit dem Begriff anzufangen. Deshalb wird das Wörtchen “bauseits” oftmals falsch interpretiert oder gleich ganz überlesen.
“Bauseits” gehört deshalb für mich in die Kategorie: “von Bauherren immer wieder falsch verstanden”. In diesem Blogbeitrag schenken wir “bauseits” deshalb die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt, denn wird ihm keine Beachtung geschenkt, kann das weitreichende Folgen für Sie haben. So haben Sie “bauseits” in Ihrem Bauvertrag zu verstehen und einzuordnen können:
Bauseits und seine Definition
Ein Blick in den Duden macht eigentlich alles klar:
“bauseits” — Adverb — 1. an die, zur Baustelle; bei …2. vom Bauherrn auszuführen”.
Die Definition bringt es auf den Punkt. Der Bauherr hat diese Leistung auszuführen und…zu bezahlen.
Dennoch gehen viele Bauherren von falschen Voraussetzungen aus. Ein Irrtum, der sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, wenn Sie die Kosten für die entsprechenden Arbeiten nicht einkalkulieren. Bitte achten Sie daher unbedingt auf die Formulierungen in Ihrem Bauvertrag und befragen bei Unklarheiten einen unabhängigen Sachverständigen dazu.
“Bauseits” suggeriert, dass die Baufirma diese Arbeiten übernimmt
Dem Laien suggeriert die Verwendung des Begriffes “bauseits”, dass die Baufirma diese Arbeiten übernimmt. Viele Bauherren verstehen das Wort bauseits als im Risikobereich des bauausführenden Unternehmers stehend und das ist genau falsch!
Mit dem Wort „bauseits“ versucht der Unternehmer oft typische Maßnahmen, die in seinem Tätigkeitsfeld liegen, den Bauherren durch den Vertrag aufzuerlegen, um Kosten zu sparen.
Welcher Baulaie geht denn davon aus, dass genau das Gegenteil der Fall ist? Doch dieser Irrtum kann teuer für Sie werden, denn alle mit “bauseits” gekennzeichnete Aufgaben sind Arbeiten, die Sie selbst veranlassen und übernehmen müssen. Und nicht nur das, die Kosten für diese Arbeiten sind in den im Bauvertrag kalkulierten Kosten nicht enthalten, sondern müssen zusätzlich bezahlt werden.
Hier typische Arbeiten, die in der Regel „bauseits zu erledigen sind“ und immer von den Bauherr:innen zusätzlich bezahlt werden müssen:
Das ist meine kleine, feine Liste über typisch bauseitige Arbeiten:
- Erdarbeiten, den Aushub entsorgen oder lagern, Baustellenzufahrt…bauseits
- Lieferung des Baustroms, Bautoilette und Bauwassers…bauseits
- Herstellung der Hausanschlüsse…bauseits
- Verlegung sämtlicher Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungseinrichtungen…bauseits
- Außenanlagen, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung in der Baubeschreibung…baus…
- Baugenehmigungen, amtl. Einmessung des Gebäudes, so weit nicht im Vertrag enhalten
- Katasterpläne für den Bauantrag und evtl. Einmessungen von Bepflanzungen,
- Bodengutachten oder Vorbereitung des Baugrundstückes (Rodung, Auffüllungen)
- Wasserhaltung, falls in der Baugrube Wasser vorgefunden wird. Das kann viele 1000 Euro kosten.
- Betonfugen verspachteln vor Malerarbeiten
- Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe –> Die teure Strombeheizung im Winter zahlt der Bauherr also zusätzlich.
- Keller- und Bodenplattendämmung sind bauseits zu erbringen –> Auch damit rechnen Bauherren nicht, wenn sie ein vermeintlich „schlüsselfertiges“ Haus kaufen. Damit es auf der Baustelle weitergeht, akzeptieren viele zähneknirschend die Mehrkosten.
Kosten kennen und verhandeln
Sie tappen nicht in diese Mehrkostenfalle, wenn Sie die Kosten vor Unterzeichnung Ihres Bauvertrages kennen und verhandeln.
Wenn Sie solche Formulierungen in Ihrem Bauvertrag findetn, sollten Sie Ihr “günstigstes Angebot” für Ihr Traumhaus nochmals mit den Mehrkosten durchrechnen und vergleichen. Denn möglicherweise ist dieses Angebot am Ende gar nicht das günstigste Hausangebot, das Ihnen vorliegt.
Baustrom und ‑wasser gehört zu den Leistungen, die Ihnen der Bauunternehmer schuldet
Eigentlich schuldet der Bauunternehmer den Bauherren die Errichtung des Hauses und dazu gehört natürlich auch der Baustrom und das Wasser, das der Unternehmer benötigt, um das Haus zu errichten, das heißt, Bauwasser und Baustrom und das Bereithalten sind ureigene Unternehmeraufgaben, die nicht auf den Bauherren abgewälzt werden dürfen. Dennoch wird immer wieder versucht diese Kosten den Bauherren unterzujubeln.
FAZIT: Lesen Sie Ihren Bauvertrag genau
Eigentlich schuldet der Bauunternehmer Ihnen die Errichtung des Hauses und dazu gehört natürlich auch der Strom und das Wasser, das der Unternehmer benötigt, um das Haus zu errichten. Das bedeutet, Bauwasser und Baustrom sowie das Bereithalten, sind ureigene Unternehmeraufgaben, die nicht auf Sie als Bauherr:in abgewälzt werden dürfen.
Damit Sie Ihr Bauvorhaben gelassen starten können, benötigen Sie einen vollständigen, verbraucherfreundlichen, ausgewogenen und fairen Bauvertrag.
Durch die Prüfung Ihres Bauvertrages lassen sich neben den versteckten “Bauseits-Fallen” weitere andere Klauseln aufdecken, die rechtlich unzulässig sind und dennoch häufig in Bauverträgen vorkommen. Verbraucherfeindlich sind beispielsweise auch Klauseln, die Gewährleistungsfristen einkürzen, Sicherheitsleistungen einschränken oder Zahlungspläne vorschreiben, die unausgewogen zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden können.
»> Hier erfahren Sie mehr Informationen über die Prüfung Ihres Bauvertrages durch meine Kanzlei.
Mein Versprechen: Wir finden alle verbraucherfeindlichen Klauseln und lassen diese in Ihrem Vertrag anpassen.
Übrigens: Schauen Sie bei Ihrem Fertighausvertrag besonders genau hin:
Die allermeisten Fertighaushersteller bieten ihre Häuser ohne Bodenplatte oder Keller an. Davon ist nicht nur abzuraten, weil es hier in den Schnittstellen zwischen der Bodenplatte durch einen Drittunternehmer und dem Fertighaus des Herstellers in der Regel zu Problemen kommt- eine Abweichung von nur 2 cm kann schon dazu führen, dass Ihr Haus nicht gestellt werden kann!
Es gibt hier auch folgendes Problem:
Wenn im Vertrag steht- und das kommt tatsächlich vor- , dass die Keller- und Bodenplattendämmung „bauseits“ zu erbringen ist, so müssen Sie wissen:
Ohne Dämmung funktioniert der Hausbau nicht. Sie ist wichtiger Bestandteil der Energieberechnung des Hauses und technisch sehr anspruchsvoll. Bei Fertighäusern werden Keller/ Bodenplatten nicht mit angeboten und dann der Keller/Bodenplatte von kleineren und unerfahrenen Firmen hergestellt, die ein günstiges Angebot für die Betonarbeiten vorgelegt haben.
Diese Unternehmer sehen immer nur ihr eigenes Gewerk und nicht das Haus als Ganzes: Unterschreiben Sie als unerfahrener Bauherr:In ein solches (unvollständiges) Angebot und stellen dann ‑zu spät- fest, dass die Dämmung fehlt, müssen Sie einen sehr teuren Nachtrag bezahlt.
Auf diese Risiken weisen die Fertighaushersteller leider nicht hin. Oft lässt man den Kunden ins „offene Messer laufen“ und reibt sich schon vor Beginn des Bauvorhabens in die Hände, da man sich schon auf das „gesalzene“ Nachtragsangebot freut.
Das ist keine Erfindung, für diesen Blogbeitrag von mir, sondern bittere Wahrheit.
Mein Tipp:
Wenn Sie Ihren Bauvertrag vom Unternehmer erhalten, unterschreiben Sie keinesfalls direkt, sondern nehmen Sie ihn mit nach Hause, lesen Sie ihn aufmerksam durch und unterstreichen Sie mit einem Stift das Wort „bauseits“. Hand aufs Herz: Wie oft kommt der Begriff in Ihrem Bauvertrag vor?
Meine Erfahrung zeigt:
Verträge, die das Wort „bauseits“ mehr als 3x enthalten und die Zusatzkosten darin nicht schriftlich aufgeführt sind, bergen ein großes Risiko, in die “Bauseits-Falle” zu tappen.
Wenn Sie von mir vor Vertragsunterzeichnung beraten werden, weise ich immer wieder darauf hin, dass die Baufirmen ihre Angebote „vom Schreibtisch aus“ machen. Meist wurde das Grundstück nicht in Augenschein genommen oder die Anfahrt oder der Kranplatz geprüft.
Baureife des Grundstückes = bauseits zu erbringen:
Da Sie für die Baureife des Grundstückes “bauseits” zu sorgen haben, kommt es auch hier immer wieder zur Problemen:
Mit diesen Klauseln wälzt der Hersteller bewusst und in Kenntnis die Kosten Freimachung als auch das Risiko, auf Sie als Bauherrn ab. Es ist fast immer so, dass die Arbeiten auf einem vormals bebauten Grundstück deutlich umfangreicher ausfallen können als versprochen. Alles, was dann nicht genau im Bauvertrag geregelt ist, muss als Nachtrag gesondert vergütet werden. Auch hier kommt es wieder mal nur „bauseits“ zu erheblichen Mehrkosten.
Auch folgendes Beispiel ist typisch:
Steht in der Leistungsbeschreibung oder im Vertrag, dass „bauseits“ die Beheizung des Objektes bis zur Übergabe erfolgen muss, wird Ihnen hierdurch die Beheizung bis zur Übergabe übergestülpt.
Das birgt eine große Gefahr für Schimmel und im Notfall muss eine Strombeheizung bezahlt werden. Besonders in den Wintermonaten wird das sehr teuer. Hier machen es sich die Firmen oftmals leicht und übertragen das Risiko durch eine undurchsichtige Vertragsgestaltung auf Sie, die privaten Bauherr:innen. Lassen Sie das nicht zu!
Ich könnte diese Beispiele seitenweise fortsetzen…..Gleichzeitig möchte ich hier an Ihre Aufmerksamkeit und Wachsamkeit appellieren.
Lesen, verstehen, umsetzen und schlussfolgern, das ist das, was Sie als Bauherren leisten können sollten und zwar genau in dieser Reihenfolge. Ohne Expertenrat und eigenes Wissen ist das meiner Meinung nach nicht möglich.
Sie möchten bald mit ihrem Traumausprojekt starten? Dann verrate ich Ihnen meinen Königsweg, zu dem wir gerne beitragen möchten. Mit dieser Erfolgs-Strategie kommen Sie sicher zu Ihrem Bauglück:
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