Die Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 — Teil1
Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 — Die Bedeutung für Ihre bestehenden Bauverträge
Am 3.6.2020 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% beschlossen. Wir beschäftigen uns in diesem Blogbeitrag mit der Frage, welche Auswirkung die Senkung der Mehrwertsteuer auf Ihre Verträge hat. Beachten Sie bitte jedoch, dass der Bundestag dieser Entscheidung noch zustimmen muss.
Klausel zur Anpassung der Mehrwertsteuer beachten
Bauverträge haben üblicherweise eine Klausel zu Anpassung der Mehrwertsteuer. Diese sieht dann häufig so aus:
„Der Preis ist ein Festpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %. Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändert sich der Festpreis entsprechend.”
Diese Klausel benachteiligt einen Verbraucher erheblich, da sie eine einseitige, für den Unternehmer günstige Regelung enthält und dürfte deshalb unwirksam sein.
Die Folge sollte deshalb sein:
Der Unternehmer muss die Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020 an Sie als private Bauherren weitergeben, auch wenn die oben genannte Klausel nur die Steuererhöhung erwähnt.
Die Anpassung muss sich selbstverständlich auch auf eine Anpassung nach unten beziehen.
Wenn die geplante Senkung der Mehrwertsteuer tatsächlich in Kraft tritt, können Sie als private Bauherren also 3 % sparen. = Beachten Sie auch unseren neueren Blogbeitrag zur Mehrwertsteuersenkung.
Unser Quick-Tipp:
Schon heute sollten Sie sich diese Klausel in Ihrem Bauvertrag genau anschauen und gegebenenfalls anwaltlich prüfen lassen, ob bei Ihren Verträgen die Mehrwertsteuersenkung auf 16% berücksichtigt werden muss — damit Sie für die Rechnungen ab Juli 2020 nicht zu viel zahlen.
Achtung:
Die Senkung betrifft voraussichtlich nur die bis zum 1.7.2020 noch nicht erbrachten Leistungen, daher muss der genaue Wortlaut des Gesetzes abgewartet werden.
Wir bleiben für Sie dran und informieren Sie über Neuigkeiten zu diesem Thema.
Neuer Blogbeitrag zur Mehrwertsteuersenkung seit 17.6.2020 online.
Unser Rat an private Bauherr*innen, die kurz vor der Unterzeichnung ihres Bauvertrages stehen:
Sollten Sie vor der Unterzeichnung Ihres Bauvertrages stehen, raten wir Ihnen, diesen von einem Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht prüfen zu lassen. Warum Sie damit viel Geld sparen können, erfahren Sie hier.
Es gibt neue Informationen zur Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020. Button klicken und zum Update gelangen.
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