Ihr Widerrufsrecht bei Bauverträgen
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen — Wie muss es aussehen und was passiert, wenn es nicht im Vertrag steht?
Jeder Verbraucher hat seit dem 1.1.2018 ein gesetzlich normiertes Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer für ihn:
- einen Neubau oder
- einen Umbau in erheblichem Umfang ausführt
- und dieser Vertrag nicht notariell beurkundet wurde.
Hierbei ist es gleich, ob ein Fertighaus oder ein Massivhaus errichtet wird und Sie eine Bestandsimmobilie im großen Umfang sanieren oder modernisieren. Die Widerrufsbelehrung muss Ihnen vorgelegt werden.
Grundlage für diese Pflicht, die den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen schützen soll ist § 650 i BGB. Aber wie genau muss ein Widerruf aussehen, damit er wirksam ist?
Auch hier lohnt sich der Blich in das Gesetz. Artikel 249 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) zeigt wörtlich auf, wie eine Widerrufsbelehrung aussehen muss, um wirksam zu sein:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (*) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
Gestaltungshinweis:
* Fügen Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer ein. Sofern verfügbar sind zusätzlich anzugeben: Ihre Telefaxnummer und E‑Mail-Adresse.
Klar und deutlich
Die Belehrung muss klar und deutlich als einzelner Vertragsbestandteil abgegrenzt, in den Vertrag implementiert sein.
Wenn sie fehlt, verlängert sich das Widerrufsrecht um 1 Jahr. Man hat dann also 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück entstanden sind, so haben Sie hierfür einen Wertersatz zu zahlen.
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